AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DK Display + Kommunikation GmbH, Chemnitzer Straße 19A, 09212 Limbach-Oberfrohna

Stand: 01.10.2016

A. Allgemeine Verkaufsbedingungen
B. AGB´s für den Verkauf von Videokarten
C. AGB´s Werbebotschaften
D. Allgemeine Bedingungen für Mietverträge und Mietgegenstände.

I. Allgemeine Verkaufsbedingungen

     1.Geltungsbereich

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1.Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

  1. Überlassene Unterlagen

3.1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

  1. Preise und Zahlung

4.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

  1. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Lieferzeit

6.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6.3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

6.4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

  1. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

   8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

8.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

8.3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

8.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

8.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  1. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

9.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

9.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern.

9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

  1. Sonstiges

10.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)

10.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Videokarten (DisplayCards)

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der DK Display + Kommunikation GmbH, (im folgenden Auftragnehmer genannt) sind für Verkäufe von Videokarten zwischen dem Auftragnehmer und dem Käufer (im folgenden Auftraggeber genannt) verbindlich.

  1. Allgemeines

1.1. Für Kaufleute gilt: Abweichende Vereinbarungen werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch die DK Display + Kommunikation GmbH, wirksam. Dies gilt auch für abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden.

1.2.  Die in unserem Angebot genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten.

  1. Angebot, Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Für eingegangene Bestellungen ist jeweils die zum Bestellzeitpunkt veröffentlichte Produktinformation bindend.

  1. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

3.1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

3.2. Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder

nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

  1. Lieferung

4.1. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk !

4.2. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 30 Arbeitstage. Teillieferungen bleiben vorbehalten, die Kosten für Nachlieferungen gehen zu Lasten der DK Display + Kommunikation GmbH. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht bzw. in der bestellten Menge/Anzahl die bei Bestellung angegeben wurden. Der Auftragnehmer wird unverzüglich über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit unterrichten und bereits empfangene Gegenleistungen erstatten.

  1. Zahlung

Die Zahlung der gekauften Ware erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nach Rechnungslegung an den Käufer. Bei Zahlungen im voraus gilt das gleiche.

  1. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

6.1. Wenn die gelieferte Ware Mängel aufweist, sind diese Mängel gegenüber uns unter der unter Ziffer 11. genannten Anschrift oder dem Auslieferpersonal unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr festgelegt. Sie beginnt mit der Lieferung oder bei Abnahme, soweit eine solche erforderlich ist.

6.3.Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt.

  1. Minder- bzw. Mehrlieferungen

Aus produktionstechnischen Gründen kann es bei zu Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10% kommen. Welche auch vom Auftraggeber zu tragen sind. Angestrebt wird jedoch eine auflagengerechte Lieferung.

  1. Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Auftraggeber kann die erhaltene Ware nur reklamieren, wenn die gelieferte Ware in der Funktion erheblich von dem bestellten Produkt abweicht. Reklamationen aufgrund von Fehldrucken sind möglich, müssen aber erheblich von dem bestellten und zugestimmten Layoutvorschlag, welcher bei Bestellung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zugestellt wurde bzw. vom Auftraggeber nach Zusendung des Layoutentwurf des Auftragnehmers abweichen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Gerichtsstand ist Hohenstein-Ernstthal.

10.3. Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Limbach-Oberfrohna.

  1. Anbieterkennzeichnung

Verkäufer der von Ihnen gekauften Ware ist die DK Display + Kommunikation GmbH, Chemnitzer Straße 19A, 09212 Limbach-Oberfrohna. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Teledienstdatenschutzgesetz

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für

die Veröffentlichungen von Werbebotschaften auf digitalen Werbeflächen welche im Vermarktungsauftrag der DK Display + Kommunikation GmbH, Chemnitzer Straße 19A in 09212 Limbach-Oberfrohna stehen.

1.Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Sendeaufträgen auf digitalen Werbeflächen durch die DK Display + Kommunikation GmbH – nachfolgend >Auftragnehmer< genannt.

Der Auftragnehmer stellt an verschiedenen Standorten digitale Werbeflächen zur Ausstrahlung von Werbebotschaften gegen Entgelt zur Verfügung.

1.3.Der Standort der Ausführung des Sendeauftrages wird im jeweiligen Vertrag mit dem jeweiligen Kunden – nachfolgend >Auftraggeber< genannt – definiert.

  1. Preise und Buchungsbedingungen

2.1. Es gelten die Preise des jeweiligen Preisblattes, welches wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2.2. Preise für Spoterstellung des Auftraggebers sind grundsätzlich nicht im Preis für die Sendeaufträge enthalten.

  1. Standorte

3.1. Die Standorte der Werbetafeln sind gemäß Preisblatt einzeln, bzw. in der Gesamtheit aller verfügbaren Standorte buchbar.

  1. Auftragsannahme

4.1. Der Auftragnehmer erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Sendeaufträgen gegenüber dem Auftraggeber.

4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge des Auftraggebers wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das gilt insbesondere wenn die Ausstrahlung der Werbebotschaft für das Unternehmen unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.

4.3. Für die digitalen Werbeflächen, ist dem Vermieter der Standfläche ein Vetorecht, zum Schutz der Geschäftstätigkeit eingeräumt, welches zur Auftragsablehnung führen kann.

  1. Geltungsbereich

5.1. Für alle mit dem Auftragnehmer abzuschließenden/ abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Werbezeitverträge gelten ausschließlich diese Bedingungen. Der Auftragnehmer erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

5.2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

5.3. Die Schaltungen der Werbung wie Einschaltzeit, Platzierung und Reihenfolge werden vom Auftragnehmer bestimmt.

5.4. Der Auftraggeber stimmt einer kostenlosen Anzeige seiner Spots auf der Website des Auftragnehmers als Referenz zu. Der Auftraggeber kann dieser Anzeige widersprechen.

  1. Sonderleistungen

6.1 Sonderleistungen werden individuell vereinbart und dem Auftraggeber gesondert berechnet.

  1. Laufzeit / Ausfallzeiten

7.1. Die Laufzeit der Sendeaufträge wird durch den Vertrag festgelegt und definiert dadurch die Festlaufzeit. Es gibt keine stillschweigende Vertragsverlängerung.

7.2. Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung einer Ausstrahlung wünscht, wird die Fortsetzung als neuer Auftrag behandelt; eine Verlängerung gilt nicht als Veränderung.

7.3. Aus technischen Gründen kann die Ausstrahlung jeweils einen Tag früher oder später beginnen und enden, als in der Auftragsbestätigung vereinbart.

7.4. Zum Schutz des Geschäftsbetriebes der digitalen Werbeflächein/an der Jägerstraße 2, 09212 Limbach-Oberfrohna, kann es innerhalb der vereinbarten Sendezeit zu Unterbrechungen der Ausstrahlung von Werbebotschaften kommen. Die gebuchte Laufzeit bleibt von dieser Regelung unberührt, die vertraglich vereinbarte Laufzeit verlängert sich im Falle von Unterbrechungen entsprechend der Unterbrechungsdauer.

7.5. Im Falle es kommt zu Ausfallzeiten der gebuchten Werbefläche, verlängert sich die vertraglich vereinbarte Laufzeit, entsprechend der Ausfallzeit / Unterbrechungsdauer.

8.Stornierung

8.1.Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist grundsätzlich nach Vertragsabschluss möglich. 50% des Auftragswertes wird durch die für den Auftragnehmer fehlenden Werbezeiteinnahmen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine bereits erstellte Werbebotschaft zahlt der Auftragnehmer zu 100%.

9.Zahlung

9.1. Wenn keine Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

9.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.

9.3 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages, die Durchführung einzustellen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer entstehen.

9.4. Kann der Auftragnehmer den Auftrag nicht oder nicht fristgerecht durchführen, weil das Werbematerial nicht oder verspätet geliefert worden ist, oder unterlässt der Auftragnehmer die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer zu 50% anrechnen zu lassen.

9.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

10.Materialanlieferung und -beschaffenheit

10.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die entsprechende Werbebotschaft fertig gestaltet entsprechend den jeweiligen technischen Anforderungen, gemäß Vertrag, zur Verfügung. Für die so zur Verfügung gestellte Werbebotschaft übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

10.2. Alternativ gilt, der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer entsprechendes Bild- und Textmaterial zur Anfertigung von sendefähigen Dateien in einem geeigneten Format zur Verfügung. Der Auftragnehmer erstellt nach Zuarbeit der Bild- und/oder Textmaterialien, die Werbebotschaft. Die so hergestellte Werbebotschaft ist vom Auftraggeber, nach Vorlage, frei zu geben.

11.Haftungsausschluss

11.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

12.Copyright

12.1.Das Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich der Auftragnehmer vor.

12.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

13.Sonstiges

13.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

14.Salvatorische Klausel

14.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Bei Regelungslücken gilt dies entsprechend.

15.Gerichtsstand

15.1. Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Hohenstein-Ernstthal. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

IV. Allgemeine Bedingungen für Mietverträge und Mietgegenstände.

  1. Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
  2. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muß bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich.
  3. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß.
  4. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.
  5. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Wittrungseinflüssen zu schützen.
  6. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
  7. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen.
  8. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.
  9. Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Falle auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  10. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
  11. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
  12. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt.
  13. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
  14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
  15. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gehört der Vertrag beim Mieter zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, so wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Mit Mietern, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen oder bei Klage unbekannten Aufenthaltes sind, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.